Am heutigen Freitag, 18. Juni, ist die 23. Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz in Kraft getreten. Sie bringt weitere Lockerungen mit sich, v.a. in den Bereichen Freizeit und Sport. Bei der Maskenpflicht gibt es besonders für Schülerinnen und Schüler Erleichterungen. Bei einer Inzidenz von unter 35 müssen sie am Platz künftig keine Maske mehr tragen.
Für die restliche Bevölkerung ändert sich bei der Maskenpflicht nicht viel. Konkret heißt es in der neuen Verordnung, dass „in geschlossenen Räumen, die öffentlich oder im Rahmen eines Besuchs- oder Kundenverkehrs zugänglich sind, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen [ist]“. Dies gilt darüber hinaus auch an allen Orten unter freiem Himmel, an denen sich „Menschen auf engem Raum nicht nur vorübergehend begegnen“. Die Stadtverwaltung Landau informiert, dass auf dem Wochenmarkt damit weiter die Maskenpflicht gilt, da es hier aufgrund der hohen Frequenz immer zu Ansammlungen und Warteschlangen kommen kann. Weiter entfällt an Bushaltestellen und Bahnhöfen die Maskenpflicht laut Landesverordnung in Bereichen, in denen es nicht „zu Ansammlungen von Personen kommt und sichergestellt ist, dass das Abstandsgebot stets eingehalten werden kann“. Auch auf Parkplätzen von Supermärkten und anderen Geschäften kann künftig auf das Tragen einer Maske verzichtet werden – wenn es nicht zu Ansammlungen von Personen kommt.
„Die neuen Regeln sind für unsere Ordnungskräfte nicht leicht zu kontrollieren, da vieles im Ermessen liegt“, macht OB Thomas Hirsch deutlich. Grundsätzlich begrüßt Landaus Stadtchef die geplanten Lockerungen in vielen Bereichen aber. Zur aktuellen Diskussion um die Rücknahme der Maskenpflicht sagt er: „Die Masken haben uns in den vergangenen Wochen und Monaten geholfen, die Pandemie einzudämmen. Wenn sich die Infektionslage entspannt, so wie es aktuell der Fall ist, kann die Maske insbesondere im Freien auch unterbleiben, aber ich möchte darum bitten, weiter mit Vorsicht und Rücksicht unterwegs zu sein und insbesondere dann, wenn mehrere Menschen eng aufeinandertreffen, oder in geschlossenen Räumen weiter die Maske zu nutzen.“
Neben der Maskenpflicht gelten u.a. noch folgende Änderungen:
Private Feiern sind mit maximal 25 Gästen möglich. Im Innenbereich gilt die Testpflicht. Bei einer Inzidenz von unter 50 können Feiern im Freien mit bis zu 50 Personen stattfinden. Geimpfte und Genesene zählen dabei nicht mit.
Bei der Personenbegrenzung etwa in Geschäften wird unabhängig von der Gesamtfläche eine Person pro 10 Quadratmeter zugelassen.
Gemeinschaftseinrichtungen von Hotels, Jugendherbergen, Campingplätzen etc. dürfen wieder öffnen.
Bus- und Schiffsreisen sind wieder gestattet.
Solange die Inzidenz unter 50 bleibt, können im Freien maximal 50 Personen und in Innenräumen maximal 20 Personen (bzw. 25 Personen bei reinen Kindergruppen) Sport treiben. Geimpfte und Genesene zählen dabei nicht mit.
Zuschauerinnen und Zuschauer werden beim Amateur- und im Profisport wieder zugelassen. Bei einer Inzidenz von unter 50 sind im Freien 500 und innen 250 Zuschauerinnen und Zuschauer erlaubt.
Hallenbäder und Thermen dürfen wieder öffnen. Achtung: Die aktuellen Vorgaben zum Badebetrieb erfordern zusätzliche Personalressourcen. Ein Parallelbetrieb des Freizeitbads LA OLA und des Freibads am Prießnitzweg ist daher aktuell nicht möglich. Im LA OLA findet in den Sommermonaten jedoch die Schwimmschule von DLRG Landau und SSC Landau statt.
Außerschulische Bildungsangebote sind unter Beachtung unterschiedlicher Schutzmaßnahmen, etwa der Testpflicht, wieder in Präsenz möglich.
Außerschulischer Musik- und Kunstunterricht kann in Gruppengrößen analog zu den Regeln beim Sport angeboten werden. Gleiches gilt für Proben der Laienkultur. Für diese werden auch wieder Auftritte ermöglicht. Bleibt die Inzidenz unter 50, sind im Freien 500 und innen 250 Zuschauerinnen und Zuschauer erlaubt.
Die komplette neue Landesverordnung zum Nachlesen findet sich auf www.corona.rlp.de/de/service/rechtsgrundlagen.
Pressemitteilung der Stadt Landau in der Pfalz.