Weitere Öffnungsschritte zum Sommer: Die neueste Corona-Bekämpfungsverordnung wird ab Freitag, 2. Juli weitere Lockerungen in vielen Bereichen vorsehen. Das hat das Land angekündigt. „Die Disziplin der Bürgerinnen und Bürger entlang der Südlichen Weinstraße hat sich gelohnt. Ich begrüße die Öffnungsschritte in Rheinland-Pfalz, die mit den niedrigen Sieben-Tages-Inzidenzen einhergehen. Wir haben im Landkreis aktuell eine Sieben-Tages-Inzidenz von 0,0 und können den Sommer mit weiteren Lockerungen ein Stück unbeschwerter genießen“, so Landrat Dietmar Seefeldt. Mit den neuen Lockerungen in Rheinland-Pfalz können sich wieder mehr Freunde treffen und Gemeinschaft genießen, denn der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist ab Freitag mit 25 Personen aus verschiedenen Hausständen gestattet. Auch private Feiern können wieder in größerem Rahmen stattfinden.
Die Öffnungsschritte im Einzelnen:
Bei privaten Feiern sind ab Freitag bis zu 100 Gäste möglich. Für den Innenbereich gilt die sog. „3-G-Regel“: Zutritt haben Geimpfte, Genesene oder Getestete. Für Kinder bis einschließlich 14 Jahre entfällt hier und grundsätzlich die Testpflicht. Konzerte, Sportevents und Volksfeste können durchgeführt werden. Künftig können bei Veranstaltungen ganz generell innen wieder bis zu bis 350 Personen, im Freien sogar bis zu 500 Personen teilnehmen. Dabei gilt im Innenbereich entweder die „3-G-Regel“ oder eine Maskenpflicht. Liegt die Sieben-Tage-Inzidenz unter 35, sind auch Großveranstaltungen wieder möglich. Dabei kann sowohl innen als auch im Freien der Veranstaltungsort bis zur halben Kapazität genutzt werden. Bei Veranstaltungen im Freien, die nicht mit festem Platz beispielsweise im Stadion, sondern auf einem Festplatz oder in einem Park stattfinden, liegt die mögliche Zuschauerzahl grundsätzlich bei 5.000.
Weitere Regelungen der 24. Corona-Bekämpfungsverordnung sollen sein: Clubs und Discotheken können mit bis zu 350 Personen, guten Lüftungsanlagen und dem Zutritt nur für Geimpfte, Genesene und Getestete wieder öffnen. Sport ist drinnen und draußen wieder in einer Gruppe von 50 Personen mit Trainer möglich, dabei zählen Geimpfte und Genesene nicht mit. Eine Entlastung gibt es auch für Servicemitarbeiter und –mitarbeiterinnen in Gastronomie und Hotellerie. Für sie entfällt die Maskenpflicht, wenn ein tagesaktueller Test vorliegt. In der Gastronomie entfällt die Testpflicht und Vorausbuchungspflicht im Innenbereich. Die Test- und Vorausbuchungspflicht wird auch in Museen, Galerien und ähnlichen Einrichtungen abgeschafft. „Es freut mich besonders, dass dies auch unseren Wild- und Wanderpark betrifft, für den die Menschen künftig keinen negativen Test mehr oder eine vorherige Buchung benötigen“, so Seefeldt. Für Auftritte der Breiten- und Laienkultur gelten dieselben Regelungen wie für die Veranstaltungen. In Hotels ist nur noch bei Anreise ein Test notwendig.
Alle Öffnungsschritte werden von Hygienekonzepten begleitet.
„Uns sollte allen weiterhin klar sein, dass wir noch in der Pandemie sind. Die neuen Landesregelungen enthalten zwar Erleichterungen in vielen Bereichen, doch sind diese immer abhängig vom Infektionsgeschehen. Damit wir auch die Zeit nach dem Sommer unbeschwerter genießen können, gilt es auch, umsichtig und vorsichtig zu bleiben. Wir sind alle einmal mehr gefragt, mit den Lockerungen verantwortungsvoll umzugehen. Wie sich die Pandemie über den Sommer entwickelt, haben wir zumindest teilweise selbst in der Hand“, betont der Landrat.
Allgemeine Informationen rund ums Thema Coronavirus sowie die entsprechenden Rechtsgrundlagen in Rheinland-Pfalz finden sich auf www.corona.rlp.de.