Schuleingangsuntersuchungen finden in diesem Jahr nicht statt

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Aufgrund der Corona-Pandemie wird für den Einschulungsjahrgang 2022/2023 die Pflicht der Gesundheitsämter aus­gesetzt, die schulärztliche Untersuchung aller angemeldeten Kinder vorzunehmen. Dies hat das Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit den Gesundheitsämtern im Land Rheinland-Pfalz mitgeteilt. 

Folglich finden keine Einschulungsuntersuchungen statt. Sollte sich die Lage im Hinblick auf das Infektionsgeschehen ändern, wird geprüft, ob eine Untersuchung der sogenannten „Kann-Kinder“ stattfinden kann. Die Schuleingangsuntersuchungen werden nicht nachgeholt. Kinder, deren Eltern eine Zurückstellung beantragt haben, werden untersucht. Für Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf mit körperlichen und geistigen Behinderungen, sowie für Kinder mit Beeinträchtigung des Sehens und Hörens, wird das Gesundheitsamt Landau-Südliche Weinstraße Einzelfalllösungen herbeiführen. Die betroffenen Familien werden vom Gesundheitsamt gesondert kontaktiert.

Dies ist eine gemeinsame Pressemitteilung der Stadtverwaltung Landau und der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße.

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