Antragstellung für die unentgeltliche Schulbuchausleihe für das Schuljahr 2022/2023 bis spätestens 15. März 2022 möglich

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Kinder, die ab dem kommenden Schuljahr 2022/2023 die Klassen 5 bis 13 einer allgemeinbildenden Schule oder in den Berufsbildenden Schule (die Berufsfachschule I und II, die Höhere Berufsfachschule) besuchen, können an der Schulbuchausleihe teilnehmen.

Für folgende Schulen organisiert die Kreisverwaltung Südliche Weinstraße die Schulbuchausleihe:
• Realschule plus im Staufer-Schulzentrum Annweiler am Trifels
• Realschule plus mit Fachoberschule und Gymnasium und Gemeinsamer Orientierungsstufe im Alfred-Grosser-Schulzentrum Bad Bergzabern
• Realschule plus und Gymnasium sowie die Gemeinsame Orientierungsstufe im Pamina-Schulzentrum-Herxheim
• Paul-Gillet-Realschule plus mit Fachoberschule Edenkoben
• Gymnasium Edenkoben
• Gebrüder-Ullrich-Realschule plus Maikammer-Hambach
• Berufsbildende Schule Südliche Weinstraße mit den Standorten Annweiler, Bad Bergzabern und Edenkoben

Es gibt zwei Arten der Ausleihe, die unentgeltliche (Lernmittelfreiheit) und die entgeltliche (Ausleihe gegen Gebühr).

Für die unentgeltliche Schulbuchausleihe (Lernmittelfreiheit) werden Anfang Januar über die Schulen die entsprechenden Anträge verteilt. Diese Anträge können bis spätestens 15. März 2022 bei der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße eingereicht werden. Anträge, die nach dieser Frist eingehen, können nur in vereinzelten Ausnahmefällen berücksichtigt werden.

Ein Antrag auf Lernmittelfreiheit soll nur gestellt werden, wenn das Einkommen im Jahr die nachstehenden Bruttoeinkommensgrenzen nicht überschreitet.
Bei Schülerinnen und Schülern, die im Haushalt der sorgeberechtigten Eltern, bzw. eines Elternteiles mit Lebenspartner leben, beträgt die Einkommensgrenze (Brutto) bei
• einem Kind       26.500 €
• zwei Kindern     30.250 €
• drei Kindern     34.000 €
• vier Kindern      37.750 €
• zzgl. 3.750 € je weiteres Kind.

Bei Schülerinnen und Schülern, die nur im Haushalt eines sorgeberechtigten Elternteils leben, beträgt die Einkommensgrenze (Brutto) bei
• einem Kind     22.750 €
• zwei Kindern   26.500 €
• drei Kindern   30.250 €
• vier Kindern    34.000 €
• zzgl. 3.750 € je weiteres Kind.

Sofern die Einkommensgrenze überschritten wird, ist die Ausleihe gegen Gebühr (entgeltliche Ausleihe) möglich. Hierzu werden die benötigten Zugangsdaten zum Schulbuchportal im Mai über die Schulen verteilt werden.

Weitere Informationen rund um das Thema Schulbuchausleihe gibt es im Internet unter www.LMF-online.rlp.de.

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