Führerscheinumtausch: Direktversand der neuen Führerscheine möglich

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Im Rahmen des Führerscheinumtauschs wird nun bei der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße ein neuer Service angeboten. Ab sofort ist es möglich, dass durch die Bundesdruckerei eine Zustellung des Führerscheines direkt an die Wohnanschrift veranlasst wird. Somit ist eine erneute Vorsprache zur Abholung des neuen Führerscheines nicht mehr notwendig.

„Dieses neue Angebot erleichtert die Umtauschmaßnahmen deutlich, sowohl für die Bürgerinnen und Bürger des Landkreises als auch für die Mitarbeitenden in unserer Zulassungsstelle. Durch die neue EU-Richtlinie war ein enormes Arbeitsaufkommen zu bewerkstelligen, das jetzt etwas entzerrt werden kann, da nach der Antragsstellung vor Ort kein zweiter Termin für die Abholung erforderlich wird, sondern die Zustellung bequem per Post erfolgen kann“, betont Landrat Dietmar Seefeldt.

Voraussetzung für den Postversand ist aber, dass der alte Führerschein bei der Antragstellung durch eine Lochstanzung ungültig gemacht wird. Zusätzlich wird der Führerschein mit einem Aufkleber versehen, auf dem die befristete Gültigkeit des Dokuments bestätigt wird. Der alte Führerschein gilt dann bis zum Erhalt des neuen Führerscheines als Fahrberechtigung. Fahrten ins Ausland sollten allerdings erst wieder mit dem neuen Führerschein vorgenommen werden.

Für die Zustellung des Führerscheines wird neben den Antragsgebühren von 25,30 Euro bei Antragstellung eine zusätzliche Gebühr von 4,20 Euro erhoben. Eine Antragstellung ist derzeit nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Diese kann online unter www.suedliche-weinstrasse.de erfolgen.

Aktuell müssen aber nur die Papierführerscheine der Geburtsjahrgänge 1953 bis 1958 umgetauscht werden. Für die Geburtsjahrgänge 1959 bis 1964 ist die Umtauschfrist ein Jahr später. Für die Geburtsjahrgänge 1965 bis 1970 und ab 1971 verlängert sich die Frist jeweils um ein weiteres Jahr. Für die Jahrgänge vor 1953 liegt die Umtauschfrist erst am 19. Januar 2033.

Wer bereits einen Kartenführerschein hat, der vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurde, muss unabhängig vom Geburtsjahr frühestens zum 19.Januar 2026 umstellen. Hier richten sich die Umtauschfristen nach den Ausstellungsdaten der Führerscheine.

Ausstellungsdatum Umtauschfrist
1999-2001 19.Januar 2026
2002-2004 19.Januar 2027
2005-2007 19.Januar 2028
2008 19.Januar 2029
2009 19.Januar 2030
2010 19.Januar 2031
2011 19.Januar 2032
2012-18.01.2013 19.Januar 2033

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