Umsetzung der EU-Führerscheinrichtlinie: Das ist beim Führerscheinumtausch bei der Stadtverwaltung Landau zu beachten

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Ob grauer oder rosa „Lappen“ oder Plastikkarte: Bis zum 19. Januar 2033 muss jeder Führerschein, der vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurde, in den neuen fälschungssicheren EU-Führerschein umgetauscht werden. Für PKW- und Motorradführerscheine geschieht dies gestaffelt nach einem festen Stufenplan – abhängig vom Geburtsjahr des Führerscheininhabenden (bei alten Papier-Führerscheinen) bzw. vom Ausstellungszeitpunkt der Fahrerlaubnis (bei Plastikkartenführerscheinen). Da aktuell noch viele Nachfragen vonseiten der Bürgerinnen und Bürger bei der städtischen Führerscheinstelle eingehen, informiert die Stadtverwaltung Landau noch einmal über die wichtigsten Punkte des Umtauschprozesses:

Die Führerscheinstelle ist ausschließlich für die Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Landau zuständig. Sie bittet Bürgerinnen und Bürger, frühestens sechs Monate vor Ablauf der Umtauschfrist einen Termin zur Antragstellung zu vereinbaren.

Die Terminvereinbarung ist online unter https://termin.landau.de möglich. Sollten hier erst Termine in mehreren Wochen verfügbar sein, lohnt es sich die Terminvergabe regelmäßig zu besuchen, da von Seiten der Führerscheinstelle immer wieder zusätzliche Termine freigeschaltet werden oder bereits angemeldete Personen kurzfristig ihre Termine stornieren. Bitte beachten: Bei der Sicherheitsfrage, die im Zuge der Online-Terminvergabe gestellt wird, handelt es sich um eine Rechenaufgabe. In das entsprechende Feld ist somit die Lösung einzutragen und nicht die bereits angezeigte Rechnung.

Die Antragstellerin bzw. der Antragsteller muss zum ausgemachten Termin persönlich in der Führerscheinstelle in der Klaus-von-Klitzing-Straße 2 erscheinen, da vor Ort eine Unterschrift zu leisten ist, die auf den neuen Führerschein gedruckt wird. Mitzubringen sind außerdem die bisherige Fahrerlaubnis, ein Ausweisdokument sowie ein neues, biometrisches Passfoto. Die Umstellungsgebühr beträgt 25,30 Euro.

Sollten zum Ablauf weitere Fragen bestehen, stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Führerscheinstelle per Mail an fuehrerschein@landau.de zur Verfügung.

Die Umtauschfristen im Überblick:

Besitzerinnen und Besitzer von Führerscheinen, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt wurden, orientieren sich bei der Umtauschpflicht an ihrem Geburtsjahr. Bei Führerscheinen, die ab 1999 ausgegeben wurden, ist das Ausstellungsjahr entscheidend.

Die erste Frist – für Bürgerinnen und Bürger, die zwischen 1953 und 1958 geboren wurden und noch einen Papier-Führerschein besitzen – endete am 19. Januar. Doch: Wer diesen Stichtag versäumt hat, kann den Umtausch noch bis 19. Juli nachholen.

Graue, rosa oder DDR-Führerscheine (ausgestellt bis einschließlich 31. Dezember 1998)
Geburtsjahr der Fahrerlaubnisinhaberin bzw. des Fahrerlaubnisinhabers
Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss
Vor 1953
19.01.2033
1953 – 1958
19.01.2022
1959 – 1964
19.01.2023
1965 – 1970
19.01.2024
1971 oder später
19.01.2025

Scheckkarten-Führerscheine, die ab dem 1. Januar 1999 ausgestellt worden sind:
Ausstellungsjahr
Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss
1999 – 2001
19.01.2026
2002 – 2004
19.01.2027
2005 – 2007
19.01.2028
2008
19.01.2029
2009
19.01.2030
2010
19.01.2031
2011
19.01.2032
2012 – 18.01.2013
19.01.2033

Fahrerlaubnisinhabende, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen ihren Führerschein bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.

Die Tabelle ist auch online unter https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/anlage_8e.html zu finden.

Pressemitteilung der Stadt Landau in der Pfalz.

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