Wegen der enorm steigenden Fallzahlen ist es den Mitarbeitenden im Gesundheitsamt Südliche Weinstraße-Landau meistens nicht mehr möglich, Personen, die positiv getestet wurden, zeitnah persönlich telefonisch zu kontaktieren. Auch gibt es Verzögerungen beim Versand der Bescheinigung nach Ablauf der Absonderungszeit bzw. nach der Genesung.
Wer positiv mittels PoC-Antigentest, der an einer Testeinrichtung vorgenommen wurde, oder mittels PCR-Test getestet ist, ist verpflichtet, in Absonderung zu gehen und, wie bereits seit Längerem üblich, alle seine Kontaktpersonen selbstständig zu informieren. Die genauen Verhaltensmaßnahmen und Formulare finden sich unter https://www.suedliche-weinstrasse.de/de/aktuelles/meldungen/infos_corona_virus.php.
Über die bei der Testung angegebenen Kontaktdaten erhalten alle positiv Getesteten eine digitale Information des Gesundheitsamtes, in der Regel eine SMS an die angegebene Mobilfunknummer, mit Hinweisen über das weitere Vorgehen. Das Gesundheitsamt bittet ausdrücklich darum, dass die Handynummer als Kontaktmöglichkeit angegeben wird. Zusätzlich sollten alle Betroffenen bei der Testung überprüfen, ob die Handynummer durch die Testeinrichtung ordnungsgemäß erfasst wurde.
Darüber hinaus kommt es beim Versand der Genesenen- und Absonderungsbescheinigungen zu Verzögerungen. Das Gesundheitsamt bittet alle Betroffenen um Verständnis und Geduld und darum, von Anrufen abzusehen. Die Fälle werden sukzessive nach Meldung abgearbeitet, durch einen Anruf kann dies nicht beschleunigt werden.
Dies ist eine gemeinsame Pressemitteilung der Stadtverwaltung Landau und der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße.