Ab Sonntag, 3. April, entfallen landesweit die meisten Corona-Schutzregeln. Bestehen bleibt beispielsweise die Maskenpflicht in Krankenhäusern, Praxen von Ärztinnen und Ärzten, Pflegeeinrichtungen oder im ÖPNV. Beim Einkaufen oder in Schulen muss künftig aber keine Maske mehr getragen werden. Zugangsbeschränkungen wie 2G+ oder 3G gehören der Vergangenheit an. Auch verzichtet die rheinland-pfälzische Landesregierung auf die Ausweisung sogenannter Hotspots, in denen weiter strengere Regeln gelten.
Landaus OB Thomas Hirsch hält den fast kompletten Wegfall der Maskenpflicht angesichts hoher Fallzahlen und Inzidenzwerte für verfrüht. „Ich bedauere, dass auf die gute Wirkung der Maskenpflicht jetzt weitgehend verzichtet wird“, sagt er. Der Stadtchef wiederholt seinen Appell zur Eigenverantwortung, ganz besonders mit Blick auf den anstehenden Verkaufsoffenen Sonntag in Landau: „Ich bitte darum, insbesondere beim Einkaufen oder bei anderen Begegnungen in engen Situationen auf freiwilliges Maskentragen zu setzen.“
Angesichts hoher Krankheitszahlen „im eigenen Haus“ und bei vielen Unternehmen und Betrieben setzt die Stadtverwaltung Landau ab dem kommenden Montag vorerst auf ein „hybrides“ Öffnungsmodell für ihre Dienstgebäude. Nach und nach werden die einzelnen Bereiche wieder für Spontantermine geöffnet. Diese sind möglich:
• im Rathaus und im GML-Dienstgebäude in der Langstraße 9a dienstag- und freitagvormittags (Ausnahme: Standesamt nur dienstagvormittags),
• bei der Jugendförderung im Haus der Jugend täglich zu den regulären Verwaltungsöffnungszeiten,
• beim Sozial-, Jugend-, Umwelt- und Rechtsamt in der Friedrich-Ebert-Straße 3 und 5 donnerstagnachmittags,
• beim Ordnungsamt in der Klaus-von-Klitzing-Straße 2 dienstagvormittags (ab 1. Mai)
• und beim Amt für Schulen und Sport in der Maximilianstraße 7 täglich zu den regulären Verwaltungsöffnungszeiten.
An den übrigen Tagen und in den übrigen Bereichen wird weiter um vorherige Terminvereinbarung unter https://termin.landau.de gebeten. Auch telefonisch sind die zuständigen Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter zu den regulären Verwaltungsöffnungszeiten zu erreichen. In allen Dienstgebäuden gelten im Rahmen des Hausrechts die Maskenpflicht und das Abstandsgebot.
Pressemitteilung der Stadt Landau in der Pfalz.