Dass das rheinland-pfälzische Kita-Gesetz viel Veränderung gebracht hat –Stichwort Rechtsanspruch auf längere, durchgängige Betreuungszeiten, Stichwort notwendige Umbauten – ist bekannt. Noch wenig im Fokus der allgemeinen Öffentlichkeit ist eine andere Auswirkung des neuen Gesetzes, die sich für Kommunen wie den Landkreis Südliche Weinstraße inzwischen zur Hängepartie auswächst: Die Kostenbeteiligung der Träger an den Kosten für die Kita-Betreuung ist auch über ein Jahr nach vollständigem Inkrafttreten des neuen Gesetzes völlig unklar.
Landrat Dietmar Seefeldt hat sich daher mit einem Schreiben an Sozialminister Alexander Schweitzer gewandt, in welchem er ihn nachdrücklich darum bittet, „sich im Sinne einer raschen und einheitlich verbindlichen Regelung für die Kostenaufteilung einzusetzen.“
Vor der Gesetzesänderung waren nach Maßgabe des Landes die Kosten für Kitas zwischen Land, Kommunen und den Trägern aufgeteilt und – das ist entscheidend – die Träger der jeweiligen Kita haben dabei mit einem niedrigen zweistelligen Prozentsatz Kostenanteile übernommen. Das neue Kita-Gesetz enthält keine verbindliche Vorgabe mehr, ob und wie viel die Träger zu den Kosten beitragen.
Von den 74 Kindertagesstätten im Landkreis SÜW befinden sich etwa zwei Drittel in kirchlicher Trägerschaft, die anderen entfallen auf freie oder kommunale Träger. Laut neuer Gesetzeslage sollen die kommunalen Spitzenverbände mit den Kirchen und Religionsgemeinschaften des öffentlichen Rechts und den auf Landesebene zusammengeschlossenen Verbände der freien Wohlfahrtspflege eine Rahmenvereinbarung über Planung, Betrieb und Finanzierung von Tageseinrichtungen sowie die angemessene Eigenleistung der Träger, die die Grundlage für Vereinbarungen auf örtlicher Ebene bildet, abschließen. Experten suchen, da keine gesetzliche Grundlage mehr da ist, nach freiwilligen, einrichtungsübergreifenden und tragfähigen Kompromissen. Doch, so schreibt Seefeldt an Schweitzer: „Die hierfür erforderlichen Verhandlungen dauern bislang immer noch an und es erscheint aus hiesiger Sicht überhaupt nicht ansatzweise erkennbar, in welcher Höhe oder in welchem zeitlichen Rahmen eine einheitliche verbindliche Regelung des Kostenbeteiligungsumfangs überhaupt erreicht werden kann.“
Kurzum: Es ist immer noch nicht klar, wer wie viel für die Tageseinrichtungen zahlt, sodass alle Kostenabrechnungen zwischen den Beteiligten aktuell sehr schwierig und nur vorläufig sind.
Landrat Dietmar Seefeldt appelliert an Alexander Schweitzer: „Aufgrund der Verantwortung für die getroffene gesetzliche Ausgestaltung des neuen Kita-Gesetzes sollte in der Regierungskoalition auch möglich sein, eine – zumindest übergangsweise – verbindliche gesetzliche Regelung für eine verbindliche Kostenaufteilung treffen zu können.“