Erhaltungs- und Gestaltungssatzung für den Altortbereich
Bereits 1986 wurde vom Arbeitskreis Deutsche Weinstraße die Broschüre „Bewahren und Gestalten“ herausgegeben. Hier sind grundlegende Anregungen zum Erhalt der gewachsenen Ortskerne am Haardtrand aufgezeigt. Im Auftrag des Kulturministeriums des Landes wurde 1999 eine „Denkmal-Schnellerfassung“ im Landkreis Südliche Weinstraße durchgeführt. Soweit seither der Ortskern von Weyher zur Denkmalzone gehört, ist hier bei Bauvorhaben auch eine denkmalrechtliche Genehmigung erforderlich. Die vorgesehene Gestaltungssatzung soll mit der Denkmalschutzbehörde abgestimmt werden, damit auch im Bereich der Denkmalzone mehr Klarheit besteht und das Verfahren erleichtert wird.
Der Bauausschuss hatte Ende 2021 empfohlen für den Altortbereich eine Erhaltungs- und Gestaltungssatzung aufzustellen, da es im Zusammenhang mit einer Bauvoranfrage viele Fragen gab, welche Gebäudeteile erhaltungswürdig sind und welche Gestaltung als harmonisch zum Ortsbild ist. Es gibt für den gewachsenen Ortskern keinen innerörtlichen Bebauungsplan, weshalb nach dem Baugesetzbuch Vorhaben zulässig sind, wenn sie sich in ihrer Eigenart in die Umgebung einfügen. Für Bauvorhaben sollen innerorts künftig durch eine Satzung allgemeingültige Kriterien festgelegt werden. Dem Gemeinderat bzw. dem Bauausschuss soll dadurch eine transparente und neutrale Entscheidungsfindung gewährleistet und Bauherren die Planung erleichtert werden.
Bei der Dorfmoderation 2015 bis 2016 hatte sich die Arbeitsgruppe „Siedlungsentwicklung“ mit dem Thema „Ortsbild und baukulturelles Erbe“ beschäftigt. Aus der dabei erstellten Bestandsanalyse leitete man sowohl den Handlungsbedarf, als auch eine Zielformulierung ab. So wurde damals schon eine Erhaltungs- und Gestaltungssatzung empfohlen, um im Altortbereich die ortsbildprägende Bebauung zu schützen. Im Jahr 2017 beschlossenen Dorfentwicklungskonzept gelten die Zielformulierungen zur Baukultur aus dem Dorferneuerungs-Konzept von 1986 weiter fort. Es wurden aktuelle und absehbare Entwicklungen in das Dorfentwicklungskonzept eingearbeitet.
Dipl.-Ing. Christine Bachtler vom Büro BBP, das im März durch den Gemeinderat für den Entwurf einer Satzung beauftragt wurde, stellte in ihrer Präsentation die aus dem Dorfentwicklungskonzept übernommenen grundlegenden Prinzipien anschaulich vor. Sie betonte dabei, dass es ein wesentliches Ziel der Satzungen ist, das historische Ortsbild Weyhers auch für kommende Generationen zu erhalten. Auf dieser Grundlage erarbeitete sie einen Vorschlag für die Satzungstexte. Aufgrund der aktuellen Situation am Energiemarkt werden verstärkt Fotovoltaikanlagen installiert. Dabei ist es sinnvoll und wichtig, dass sich diese Anlagen ins Ortsbild integrieren. Dazu müssen Kompromisse festgelegt werden, um erneuerbare Energien mit dem Ortsbild in Einklang zu bringen.
Eine Verknappung von Bauflächen führt aktuell dazu, dass innerörtliche Grundstücke verstärkt für Bauträger als Investitionsobjekt interessant werden. Es gibt zahlreiche Beispiele in der Region wo es zum Zweck von Neubauten zum Abriss ortsbildprägender Bausubstanz kam. Mit einer Erhaltungssatzung soll erreicht werden, dass Investoren frühzeitig mit der Gemeinde ins Gespräch kommen.
Der Rat wird nun gemeinsam mit dem Büro BBP in einem Workshop den endgültigen Satzungstext beraten und festlegen.
Neue Hirtenwege im Pfälzerwald
Der Gemeinderat hatte bereits im Jahr 2019 entschieden, sich für das Projekt „Neue Hirtenwege im Pfälzerwald“ des Bezirksverbandes Pfalz zu bewerben. Gemeinsam mit dem Projektträger sollen hier Ziele des Naturschutzes bzw. die Schaffung einer attraktiven Kulturlandschaft entwickelt werden. Dieses Naturschutzgroßprojekt wird innerhalb des Bundesprogramms „chance.natur“ umgesetzt. Neben der Beweidung durch Wanderschäfer oder lokale Beweider sollen weiterreichende Maßnahmen im Bereich Naturschutz und Biotoppflege durchgeführt werden. Vorgesehen sind Ersteinrichtungsmaßnahmen von Biotopen wie beispielsweise Entbuschungen oder Entfichtungen, Reaktivierung von Streuobstwiesen inclusive deren Pflege und Pflanzung, die Unterstützung der Bewirtschafter durch Anschaffung und Bau von Beweidungsinfrastruktur (wie Zaunbau, Unterstände, oder auch Bachübergänge, sowie die Pflege von Trockenmauern.
Nach Abschluss der Planungsphase im Bereich des gesamten Pfälzerwaldes beginnt nun ab 2023 die Umsetzungsphase in einzelnen Bereichen. Dafür wurde im Bereich Weyher ein besonders großes Interesse für die gemeindeeigenen Flächen in der Gewanne „In der neuen Anlage“ bekundet. Es liegen mehrere Flächen im Maßnahmengebiet die durch die Gemeinde ursprünglich als landwirtschaftliche Flächen genutzt wurden, aber heute entweder als Freizeitgrundstücke genutzt werden oder seit Jahren ungenutzt und verwildert sind. Der Gemeinderat hat beschlossen, die bestehenden Pachtverträge für die einzelnen Lose zu kündigen und diese Flächen künftig dem Bezirksverband Pfalz für das Hirtenwegeprojekt zu überlassen.
Hütten und Zäune müssen grundsätzlich nach den Vereinbarungen im Pachtvertrag bis zum Ende des Pachtverhältnisses zurückgebaut und der Müll entsorgt werden. Jedoch sind hier nach Absprache mit dem Projektträger im Einzelfall auch Ausnahmen möglich. Für Fragen zur Rückbauverpflichtung und für weitere Informationen steht die Gemeinde den Pächtern zur Verfügung.
Höhere Grundsteuern
Auf Grund der vorgegeben Änderung der Nivellierungssätze durch das Land Rheinland-Pfalz, sah sich auch der Weyherer Gemeinderat Weyher dazu gezwungen die Realsteuerhebesätze für den Ort zu erhöhen. Für die Grundsteuer A beschloss der Rat einen Satz von 365 Prozent, bisher galten 340 Prozent. Um satte 100 Prozent erhöhen sich die Grundsteuern B auf jetzt 480 Prozent. Die Gewerbesteuer bleibt unverändert bei 390 Prozent.