Landkreis SÜW moniert fehlende Regelungen für Aufteilung der Kita- Personalkosten – Weiterhin unklar, wer am Ende zahlt

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300 weitere Kitaplätze mit durchgängiger Betreuung über Mittag gibt es seit dem aktuellen Kita-Jahr im Landkreis Südliche Weinstraße. Zwei neue Kitas sind eröffnet worden, je eine in Herxheim und Rohrbach. 76 Kindertagesstätten bestehen damit in SÜW, deutlich mehr als in benachbarten Landkreisen. 42 davon müssen mit Blick auf das Kita-Gesetz nach aktuellem Stand an- oder umbauen beziehungsweise neu gebaut werden. Auf diese Zahlen hat Landrat Dietmar Seefeldt in der jüngsten Sitzung des Kreistags hingewiesen. Zugleich erinnerte Seefeldt daran, dass noch immer nicht geregelt sei, welchen Anteil rheinland-pfälzische Kita-Träger an den Kita-Kosten übernehmen.

Die Hängepartie um die weiterhin fehlende Vereinbarung über den Personalkostenanteil der freien Träger erwächst sich für den Landkreis SÜW mittlerweile zur Zitterpartie. Die Beteiligung der Träger an den Kosten für die Kita-Betreuung ist über ein Jahr nach vollständigem Inkrafttreten des neuen Kita-Gesetzes weiterhin völlig unklar. Der Landkreis sieht auch das Land Rheinland-Pfalz in Verantwortung.

Landrat Dietmar Seefeldt hatte sich bereits Ende Mai mit einem Schreiben an Sozialminister Alexander Schweitzer gewandt und ihn nachdrücklich darum gebeten, „sich im Sinne einer raschen und einheitlich verbindlichen Regelung für die Kostenaufteilung einzusetzen“. Der Minister antwortete im August unter anderem mit dem Hinweis, dass die Rahmenvereinbarung bisher nicht geschlossen und das Land nicht Verhandlungspartner sei. Das zuständige Ministerium wolle die Kommunen und freien Träger beim Abschluss unterstützen, schrieb Sozialminister Schweitzer damals zurück.

Vor Gesetzesänderung gab es klare Aufteilung
Seefeldt betont: „Das Land ist selbst zwar nicht Verhandlungspartner, aber es hat die gesetzliche Grundlage für die jetzige Situation gelegt. Das neue Kita-Gesetz enthält keine verbindliche Vorgabe mehr, ob und wie viel die Träger zu den Kosten beitragen. Wir würden es daher begrüßen, wenn sich das Land in der Lösungsfindung einbringen könnte.“ Vor der Gesetzesänderung waren nach Maßgabe des Landes die Kosten für Kitas zwischen Land, Kommunen und den Trägern aufgeteilt, und – das ist entscheidend – die Träger der jeweiligen Kita haben dabei mit einem niedrigen zweistelligen Prozentsatz Kostenanteile übernommen. Aktuell gibt es keine Vorgaben mehr, die gesetzlich vorgesehene freiwillige Einigung ist auch nach über einem Jahr Verhandlungszeit nicht in Sicht.

Zwei Drittel der Kitas in kirchlicher Trägerschaft
Von den 76 Kindertagesstätten im Landkreis SÜW befinden sich etwa zwei Drittel in kirchlicher Trägerschaft, die anderen entfallen überwiegend auf kommunale Träger. Laut neuer Gesetzeslage sollen die kommunalen Spitzenverbände mit den Kirchen und Religionsgemeinschaften des öffentlichen Rechts und den auf Landesebene zusammengeschlossenen Verbänden der freien Wohlfahrtspflege eine Rahmenvereinbarung über Planung, Betrieb und Finanzierung von Tageseinrichtungen abschließen. Ebenso eine angemessene Eigenleistung der Träger, die die Grundlage für Vereinbarungen auf örtlicher Ebene bildet. Experten suchen seit Monaten, da keine gesetzliche Grundlage mehr da ist, nach freiwilligen, einrichtungsübergreifenden und tragfähigen Kompromissen.

Doch, so schrieb Seefeldt im Mai an Schweitzer, und so sei es noch immer: „Die hierfür erforderlichen Verhandlungen dauern bislang immer noch an, und es erscheint aus hiesiger Sicht nicht ansatzweise erkennbar, in welcher Höhe oder in welchem zeitlichen Rahmen eine einheitliche verbindliche Regelung des Kostenbeteiligungsumfangs überhaupt erreicht werden kann.“ Kurzum: Es sei immer noch nicht klar, wer wie viel für die Tageseinrichtungen zahlt, sodass alle Kostenabrechnungen zwischen den Beteiligten aktuell sehr schwierig und nur vorläufig seien.

Erster Kreisbeigeordneter Georg Kern weist darauf hin, dass, solange die Unklarheit über die konkrete Aufteilung der Kosten fortbestehe, sich die freien Träger in der Anstellung von zusätzlichem Personal, das durch die neue gesetzliche Regelung erforderlich wurde, massiv zurückhielten. Ebenso würden ohne eine Kostenregelung notwendige bauliche Maßnahmen verzögert oder gar zurückgewiesen. Kern hebt hervor: „Es kommt in der Folge leider vor, dass Kita-Personal fehlt und somit die Betreuungszeiten eingeschränkt oder einzelne Kitas über mehrere Tage komplett geschlossen bleiben müssen.“

Landrat und Kreisbeigeordneter erneuern Ruf nach einer gesetzlichen Regelung
Landrat Dietmar Seefeldt und Erster Kreisbeigeordneter Georg Kern bitten daher auf diesem Weg erneut Alexander Schweitzer, der aus dem Landkreis Südliche Weinstraße kommt, ebenso die zuständige Bildungsministerin Dr. Stefanie Hubig sowie die gesamte Landesregierung, ihren Handlungsspielraum für eine – zumindest übergangsweise – verbindliche gesetzliche Regelung für eine Kostenaufteilung zu nutzen.

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