Das Veterinäramt Südliche Weinstraße informiert, dass Tierhalterinnen und Tierhalter seit kurzem dazu verpflichtet sind, den Abgang von gehaltenen Schweinen, Schafen und Ziegen zu melden.
Hintergrund ist, dass die EU und der Bund die entsprechenden gesetzlichen Rahmenbedingungen angepasst haben. Abgang bedeutet in diesem Kontext, dass die Tiere verkauft worden sind.
Durch diese neue Maßnahme sollen Tiere besser zurückzuverfolgen sein, was insbesondere im Fall des Ausbruchs einer Tierseuche wichtig ist. Dadurch sollen sowohl Verbraucherinnen und Verbraucher in der Lebensmittelkette als auch die Landwirtinnen und Landwirte sowie ihre Tiere besser geschützt werden.
Der Inhalt und die Form der Meldung entspricht jener der von den Tierhaltenden bereits praktizierten Zugangsmeldung. Das heißt, dass die Abgangsmeldung wie die Zugangsmeldung als „Gruppenmeldung“ erfolgt, wobei jeweils Folgendes anzugeben ist:
Gesamtanzahl der Tiere, individuelle Registrierungsnummer der Herkunfts- beziehungsweise Bestimmungsbetriebe nach der Viehverkehrsordnung, Zugangsdatum und Abgangsdatum. Diese Meldungen können wie bisher über das HI-Tier-System (Herkunftssicherungs- und Informationssystem für Tiere) gemeldet und verwaltet
werden. In diesem System ist jeder Betrieb mit der zugewiesenen individuellen Registrierungsnummer sowie Name und Anschrift eingetragen.
Tierhalterinnen und Tierhalter aus dem Landkreis Südliche Weinstraße und der Stadt Landau können sich bei Fragen dazu an Carmen Gieselmann wenden,
Telefonnummer: 06341 940 364,
E-Mail: Carmen.Gieselmann@suedliche-weinstrasse.de